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Steuerliche Vorteile der Risikolebensversicherung und Hinterbliebenen-Vorsorge: Was sollten Sie wissen?

  • Autorenbild: Giancarlo Di Dino
    Giancarlo Di Dino
  • 14. Nov. 2024
  • 2 Min. Lesezeit

Eine Risikolebensversicherung ist nicht nur ein wichtiger Teil der Hinterbliebenen-Vorsorge, sondern kann auch steuerliche Vorteile bieten. Erfahren Sie, wie Sie von diesen profitieren und was Sie bei der steuerlichen Absetzbarkeit beachten müssen.




Neben der emotionalen Sicherheit bietet eine Risikolebensversicherung auch finanzielle Vorteile, die sich in steuerlichen Ersparnissen widerspiegeln können. Für viele Familien, Paare und Alleinerziehende ist es sinnvoll, sich mit den steuerlichen Aspekten dieser wichtigen Vorsorgemaßnahme zu beschäftigen. Aber wie funktioniert die steuerliche Absetzbarkeit, und welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um diese Vorteile zu nutzen? In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die relevanten steuerlichen Regelungen und erklären, wie Sie Ihre Hinterbliebenen-Vorsorge steuerlich optimieren können.



Wie funktioniert die steuerliche Absetzbarkeit?

Beiträge zur Risikolebensversicherung: Die Beiträge zur Risikolebensversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. In der Regel fallen diese Beiträge in den Bereich der Vorsorgeaufwendungen. Das bedeutet, dass sie im Rahmen der jährlichen Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Die Höhe der steuerlichen Absetzbarkeit hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise Ihrem Einkommen und dem bereits ausgeschöpften Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen.



Welche steuerlichen Vorteile gibt es?

  • Vorsorgeaufwendungen im Detail: Vorsorgeaufwendungen, zu denen auch die Beiträge zur Risikolebensversicherung gehören, können bis zu einer bestimmten Höchstgrenze abgesetzt werden. Für Arbeitnehmer und Beamte liegt dieser Höchstbetrag aktuell bei 1.900 Euro jährlich. Selbstständige haben einen höheren Höchstbetrag von 2.800 Euro. Wichtig ist, dass alle weiteren Vorsorgeaufwendungen, wie Kranken- und Pflegeversicherungen, in diese Höchstgrenze eingerechnet werden.

  • Steuerfreier Auszahlungsbetrag: Im Todesfall ist die Auszahlung der Risikolebensversicherung in der Regel steuerfrei. Das bedeutet, dass die Hinterbliebenen den vollen Betrag der Versicherungssumme erhalten, ohne darauf Einkommenssteuer zahlen zu müssen. Dies ist ein großer Vorteil und sorgt dafür, dass die Familie im Ernstfall finanziell abgesichert ist, ohne dass steuerliche Belastungen anfallen.



Praxisbeispiel - Steuerliche Ersparnis durch eine Risikolebensversicherung:

Stellen wir uns vor, ein Ehepaar zahlt jährlich 1.200 Euro Beiträge für eine Risikolebensversicherung. Da beide Partner berufstätig sind, können sie die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen in ihrer gemeinsamen Steuererklärung angeben. Dadurch verringert sich ihr zu versteuerndes Einkommen, was zu einer spürbaren Steuerersparnis führen kann. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass im Todesfall die Auszahlung der Versicherungssumme steuerfrei bleibt.



Was sollten Sie beachten?

Deckungssumme und Vertragsgestaltung: Es ist wichtig, den Versicherungsvertrag so zu gestalten, dass die Auszahlung tatsächlich steuerfrei bleibt. Dazu gehört, dass der Versicherungsnehmer und die versicherte Person idealerweise dieselbe Person sind und die Begünstigten korrekt angegeben werden. Lassen Sie sich hierzu am besten von einem Steuerberater beraten, um sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Vorteile optimal nutzen.



Fazit:

Die Kombination aus finanzieller Absicherung und steuerlichen Vorteilen macht die Risikolebensversicherung zu einer sinnvollen Vorsorgemaßnahme. Durch eine durchdachte Planung können Sie nicht nur Ihre Hinterbliebenen schützen, sondern auch steuerliche Ersparnisse erzielen. Informieren Sie sich gründlich oder lassen Sie sich professionell beraten, um das Beste aus Ihrer Vorsorge herauszuholen.

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