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Gesetzliche Unfallversicherung: Was deckt sie für Schüler, Studenten und Auszubildende – und was nicht?

  • Autorenbild: Giancarlo Di Dino
    Giancarlo Di Dino
  • 17. Okt. 2024
  • 3 Min. Lesezeit

Schüler, Studenten und Auszubildende sind durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, doch nicht in allen Situationen. Erfahren Sie, wo der Unfallschutz greift und wo er endet.



Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Schüler, Studenten und Auszubildende. Doch der Unfallschutz ist begrenzt und greift nicht in allen Bereichen. In diesem Beitrag zeigen wir, was die gesetzliche Unfallversicherung für junge Menschen abdeckt und wo ihre Grenzen liegen – und warum eine private Unfallversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein kann​.



Was deckt die gesetzliche Unfallversicherung ab?

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz für Schüler, Studenten und Auszubildende bei Unfällen, die im direkten Zusammenhang mit ihrer Ausbildung oder ihrem Studium stehen. Zu den versicherten

Bereichen gehören:


  • Unfälle in der Schule oder Universität: Wenn ein Unfall während des Unterrichts oder einer Vorlesung passiert, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Dies gilt auch für Unfälle, die in schulischen Einrichtungen, Laboren oder auf dem Campus geschehen.


  • Wegeunfälle: Auch auf dem direkten Weg zur Schule, Universität oder Ausbildungsstätte und zurück sind Schüler, Studenten und Auszubildende durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Der Versicherungsschutz gilt jedoch nur für den direkten Weg – private Umwege oder Erledigungen auf dem Weg sind nicht abgedeckt​.


  • Veranstaltungen und Exkursionen: Schulische oder universitäre Veranstaltungen wie Klassenfahrten, Exkursionen oder Sportveranstaltungen stehen ebenfalls unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung​.



Wo endet der Versicherungsschutz?

Obwohl die gesetzliche Unfallversicherung für Schüler, Studenten und Auszubildende einen wichtigen Schutz bietet, gibt es Situationen, in denen dieser Schutz nicht greift:


  • Freizeitunfälle: Unfälle, die in der Freizeit passieren, wie beim Sport, auf Partys oder im privaten Umfeld, sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Dies betrifft einen großen Teil der Unfälle, die jungen Menschen widerfahren​.


  • Private Erledigungen: Wenn ein Schüler oder Student auf dem Weg zur Schule oder Universität private Erledigungen macht – etwa einen Umweg zur Bank oder zum Supermarkt – erlischt der gesetzliche Unfallschutz. In solchen Fällen werden Unfälle als privat eingestuft und sind nicht versichert​.


  • Unfälle im Ausland: Bei Auslandsaufenthalten oder Auslandsstudien greift die gesetzliche Unfallversicherung nur in bestimmten Fällen und oft nur begrenzt. Dies stellt ein Risiko für Studierende dar, die viel reisen oder Teile ihres Studiums im Ausland absolvieren​.


Beispiel - Unfall auf einer Klassenfahrt:

Anna, 17 Jahre alt, ist auf einer Klassenfahrt und verletzt sich bei einer Wanderung schwer am Bein. Da die Wanderung Teil des offiziellen Programms der Klassenfahrt ist, greift die gesetzliche Unfallversicherung und übernimmt die Behandlungskosten. Wäre der Unfall jedoch bei einer privaten Aktivität in ihrer Freizeit passiert, wäre Anna nicht abgesichert gewesen​.



Warum reicht die gesetzliche Unfallversicherung oft nicht aus?

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet zwar einen wichtigen Schutz während der

Ausbildung und des Studiums, doch es gibt erhebliche Versorgungslücken. Unfälle in der Freizeit, bei privaten Erledigungen oder im Ausland sind nicht abgesichert – obwohl gerade diese Situationen für junge Menschen ein großes Risiko darstellen. Ohne zusätzlichen Schutz können die finanziellen Folgen solcher Unfälle schwerwiegend sein​.



Wie hilft die private Unfallversicherung?

Eine private Unfallversicherung bietet Schutz in allen Lebensbereichen – sowohl in der Freizeit als auch im Ausland. Sie schließt die Lücken, die die gesetzliche Unfallversicherung hinterlässt, und deckt Unfälle rund um die Uhr ab. Zu den wichtigsten Leistungen einer privaten Unfallversicherung gehören:


  • Invaliditätsleistungen: Einmalzahlungen oder Renten bei dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen.


  • Unfall-Krankenhaustagegeld: Unterstützung bei längeren Krankenhausaufenthalten.


  • Unfälle im Ausland: Auch bei Auslandsaufenthalten sind junge Menschen umfassend abgesichert, was besonders für Studierende von Vorteil ist​.



Fazit:

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schülern, Studenten und Auszubildenden Schutz bei Unfällen im schulischen oder universitären Umfeld sowie auf dem direkten Weg dorthin. Doch viele Risiken – insbesondere in der Freizeit und im Ausland – sind nicht abgedeckt. Eine private Unfallversicherung schließt diese Versorgungslücken und bietet umfassenden Schutz in allen Lebensbereichen. Wer sich und seine Familie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls absichern möchte, sollte frühzeitig über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung nachdenken.

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