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Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst: Was ist erlaubt?

  • Autorenbild: Giancarlo Di Dino
    Giancarlo Di Dino
  • 14. Nov. 2024
  • 2 Min. Lesezeit

Viele Empfänger der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente möchten trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterhin arbeiten. Doch welche Hinzuverdienstmöglichkeiten gibt es, und welche Grenzen sind zu beachten? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente.




Der Bezug der Erwerbsminderungsrente bedeutet nicht zwangsläufig das Ende der beruflichen Tätigkeit. Viele Betroffene möchten oder müssen aus finanziellen Gründen weiterhin arbeiten. Doch wie viel darf man hinzuverdienen, ohne die Rente zu gefährden? Wir geben einen Überblick über die aktuellen Regelungen und zeigen, worauf Sie achten sollten.



Grundlegende Regelungen zum Hinzuverdienst

Seit dem 1. Januar 2023 wurden die Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher der Erwerbsminderungsrente deutlich ausgeweitet. Dies betrifft sowohl die Renten wegen voller als auch wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die genauen Grenzen und Regelungen können variieren und sollten individuell geprüft werden.

Bundesregierung



Praxisbeispiel: Frau Schmidts Weg zurück ins Berufsleben

Frau Schmidt, 48 Jahre alt, erhält aufgrund einer chronischen Erkrankung die volle Erwerbsminderungsrente. Nach einiger Zeit fühlt sie sich in der Lage, wieder stundenweise zu arbeiten. Sie findet eine Teilzeitstelle mit einem monatlichen Verdienst von 800 Euro. Da dieser Betrag unter der aktuellen Hinzuverdienstgrenze liegt, kann Frau Schmidt ihre Tätigkeit aufnehmen, ohne Kürzungen ihrer Rente befürchten zu müssen.



Wichtige Hinweise für Hinzuverdiener

  • Meldung an die Rentenversicherung: Jeder Hinzuverdienst muss der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden.

  • Individuelle Prüfung: Da die Regelungen komplex sind und von individuellen Faktoren abhängen, ist es ratsam, sich vor Aufnahme einer Tätigkeit beraten zu lassen.

  • Steuerliche Aspekte: Auch steuerliche Auswirkungen sollten berücksichtigt werden. Ein Steuerberater kann hier wertvolle Hinweise geben.


Fazit:

Die Möglichkeit, trotz Bezug der Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen zu können, bietet vielen Betroffenen die Chance, aktiv am Berufsleben teilzunehmen und ihre finanzielle Situation zu verbessern. Es ist jedoch wichtig, die geltenden Regelungen zu kennen und sich individuell beraten zu lassen, um Nachteile zu vermeiden.

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