Betriebliche Altersvorsorge: Steuervorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Giancarlo Di Dino
- 17. Nov. 2024
- 2 Min. Lesezeit
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern erhebliche steuerliche Vorteile. Durch die gezielte Nutzung dieser Vorteile können beide Seiten ihre finanzielle Situation optimieren und gleichzeitig für das Alter vorsorgen. In diesem Beitrag beleuchten wir die steuerlichen Vorteile der bAV für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Die betriebliche Altersvorsorge ist nicht nur ein Instrument zur Altersvorsorge, sondern bietet auch interessante steuerliche Anreize. Arbeitnehmer können ihre Steuer- und Sozialabgabenlast senken, während Arbeitgeber von Steuererleichterungen und reduzierten Lohnnebenkosten profitieren. Lassen Sie uns einen Blick auf die Details werfen.
Steuervorteile für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer können durch die Entgeltumwandlung einen Teil ihres Bruttogehalts direkt in die bAV einzahlen. Diese Beiträge sind bis zu einer bestimmten Grenze steuer- und sozialabgabenfrei. Für das Jahr 2024 beträgt der steuerfreie Höchstbetrag 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, was 7.248 Euro entspricht.
Reduzierung der Steuerlast: Durch die Einzahlung in die bAV sinkt das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer weniger Lohnsteuer zahlen.
Sozialversicherungsersparnis: Auch die Sozialabgaben verringern sich auf den umgewandelten Betrag, was die monatliche Belastung weiter senkt.
Steuerliche Belastung im Alter: Die später ausgezahlte Betriebsrente ist in voller Höhe steuerpflichtig und unterliegt den Sozialabgaben, was bei der langfristigen Planung berücksichtigt werden sollte.
Steuervorteile für Arbeitgeber
Arbeitgeber profitieren ebenfalls erheblich von der bAV:
Absetzbarkeit als Betriebsausgaben: Die Beiträge zur bAV können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, was die Steuerlast des Unternehmens senkt.
Einsparungen bei den Lohnnebenkosten: Wenn Arbeitgeber einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung leisten, können sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen.
Gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss: Seit 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zu leisten, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Zusätzlich steigern Unternehmen durch die bAV ihre Attraktivität und binden Mitarbeiter langfristig an sich, was sich positiv auf die Mitarbeiterzufriedenheit auswirkt.
Praxisbeispiel:
Herr Müller, Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens, führt eine bAV für seine Mitarbeiter ein. Er bietet ihnen die Möglichkeit, bis zu 7.248 Euro jährlich steuerfrei in die bAV einzuzahlen. Da Herr Müller selbst von den Einsparungen bei den Lohnnebenkosten profitiert, entscheidet er sich, den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent zu leisten. Dies führt nicht nur zu Steuererleichterungen, sondern stärkt auch die Bindung seiner Angestellten an das Unternehmen.
Fazit:
Die betriebliche Altersvorsorge bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern attraktive steuerliche Vorteile. Arbeitnehmer können ihre Steuerlast reduzieren und gleichzeitig für das Alter vorsorgen, während Arbeitgeber ihre Steuerlast senken und die Mitarbeiterbindung stärken können. Es ist empfehlenswert, sich individuell beraten zu lassen, um die optimalen Vorteile der bAV zu nutzen.
Hinweis:
Da sich gesetzliche Regelungen ändern können, sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich regelmäßig über aktuelle Bestimmungen informieren und bei Bedarf eine fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.