
Gesetzliche Pflegeversicherung (GPV)
Ihr verlässlicher Schutz bei Pflegebedürftigkeit
Die gesetzliche Pflegeversicherung (GPV) ist eine Pflichtversicherung für viele Menschen in Deutschland und ist wie die GKV eine solide Grundversorgung im Gesundheitsbereich.

Pflichtversicherung für alle gesetzlich Krankenversicherten mit Beiträgen, die anteilig vom Einkommen abgezogen werden.
Die gesetzliche Pflegeversicherung (GPV) unterstützt Pflegebedürftige und deren Angehörige finanziell.
Gesetzliche-Pflegeversicherung

Leistungen werden je nach Pflegegrad gestaffelt und umfassen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und stationäre Pflege.
in 30 Sekunden erklärt..


Pflegeversicherung ist Teil der Sozialabgaben.
Arbeitnehmer

Pflegebeiträge werden von der gesetzlichen Rente abgezogen.
Rentner

Sie sind verpflichtet, auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV) Mitglied zu sein.
Selbstständige in der GKV

Ab einem bestimmten Alter zahlen Kinderlose einen höheren Beitragssatz.
Personen ohne Kinder
Wer ist pflichtversichert in der gesetzlichen Pflegeversicherung ?

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist für alle gesetzlich Krankenversicherten verpflichtend. Dazu zählen..
Pflegegeld
Für Pflegebedürftige, die von Angehörigen zu Hause versorgt werden (die höhe des Pflegegeld ist abhängig vom Pflegegrad).
Pflegesachleistungen
Für professionelle Pflege durch ambulante Dienste in der häuslichen Pflege.
Stationäre Pflege
Unterstützung bei den Pflegekosten im Heim, abhängig vom Pflegegrad und der Eigenbeteiligung.
Zusätzliche Leistungen
Tages- und Nachtpflege sowie Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Leistungen der Gesetzlichen-Pflegeversicherung

Die Leistungen der GPV richten sich nach dem Pflegegrad, der den Grad der Pflegebedürftigkeit widerspiegelt.

Informationen über den Pflegegrad 1-5


Pflegebedürftigkeit kann unerwartet eintreten und betrifft Menschen jeden Alters. Die Pflegeversicherung unterstützt dabei, individuelle Hilfsbedarfe zu decken. Abhängig vom Pflegegrad stehen den Betroffenen unterschiedliche finanzielle Leistungen und Sachleistungen zur Verfügung. Hier finden Sie eine Übersicht der fünf Pflegegrade und die entsprechenden Kriterien.
Pflegeversicherung: Übersicht der Pflegegrade
„Für die offizielle Einstufung in einen Pflegegrad müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen, da die Begutachtung ausschließlich durch den Medizinischen Dienst oder entsprechende Gutachter erfolgt.“
„Hinweis: Die angegebenen Summen für Pflegesachleistungen und Pflegegeld sind als Richtwerte zu verstehen und können sich aufgrund gesetzlicher Änderungen oder individueller Umstände jederzeit verändern. Für verbindliche Informationen zu den aktuellen Beträgen empfehlen wir, sich direkt bei Ihrer Pflegekasse oder der zuständigen Behörde zu informieren.“

Wann zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung ?
Häufige Beispiele des Gesundheitsschutz








Statement der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale rät, sich frühzeitig mit der Absicherung im Pflegefall zu beschäftigen. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur die Grundkosten und reicht oft nicht aus, um die gesamten Pflegekosten abzudecken, vor allem bei stationärer Pflege oder höherem Pflegegrad. Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale, über eine Pflegezusatzversicherung nachzudenken, um die finanzielle Lücke zu schließen. Besonders bei Pflegegraden 1 bis 3 sollten ausreichende Summen abgesichert sein


Grenzen der Gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV)
Keine Absicherung für private Krankenversicherte: Wer nicht gesetzlich krankenversichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen.
Die GPV deckt nur die Grundversorgung ab:
Keine volle Deckung bei häuslicher Pflege: Pflegegeld und Pflegesachleistungen reichen häufig nicht aus, um die tatsächlichen Kosten vollständig zu decken. Familien müssen oft einen Teil der Pflege privat finanzieren.
Hohe Eigenbeteiligung bei stationärer Pflege: Pflegebedürftige müssen oft hohe Eigenanteile zahlen, die je nach Pflegegrad und Heim variieren. Die Eigenanteile liegen teilweise bei mehreren Hundert Euro monatlich.

Häufige Fragen und Antworten zur GPV..
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag. Dieser Betrag kann für Unterstützung im Haushalt, Alltagsbegleitung oder für Betreuung genutzt werden. Allerdings wird dieser Betrag nicht direkt ausgezahlt, sondern nach Vorlage von Rechnungen von der Pflegekasse erstattet.
Eltern mit mindestens zwei Kindern erhalten ab dem zweiten Kind einen Beitragsabschlag von jeweils 0,25 % pro Kind bis zum fünften Kind. Dies entlastet Eltern im Vergleich zu kinderlosen Versicherten, die einen Kinderlosenzuschlag zahlen müssen.
Die Kurzzeitpflege ermöglicht es, pflegebedürftige Personen vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht gewährleistet werden kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn pflegende Angehörige krank sind oder Urlaub machen.
Pflegebedürftige können in bestimmten Fällen auch im Ausland Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Dies gilt vor allem für Länder der Europäischen Union und Vertragsstaaten, wobei jedoch bestimmte Leistungen, wie das Pflegegeld, eingeschränkt sein können. Es ist ratsam, sich bei der Pflegekasse über die genauen Bedingungen zu informieren.