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Arzt und Patient

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Ihr gesundheitlicher Grundschutz

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine Pflichtversicherung für viele Menschen in Deutschland und bietet eine solide Grundversorgung im Gesundheitsbereich. 

Familienmitglieder (Ehepartner, Kinder) können oft kostenfrei mitversichert werden.

Bietet eine umfassende Grundversorgung

Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen.

Gesetzliche-Krankenversicherung

Deckt wichtige medizinische Leistungen ab, wie z. B.: Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Verschreibungspflichtige Medikamente.

in 30 Sekunden erklärt..

Medical Record-Analyse

Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese Grenze wird jährlich neu festgelegt.

Rentner, Arbeitslose, Studierende (bis zum 30. Lebensjahr) sowie Kinder und Ehepartner, die im Rahmen der Familienversicherung oft kostenfrei mitversichert werden.

Selbstständige und Freiberufler, die sich freiwillig gesetzlich versichern können, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Beiträge richten sich nach dem gesamten Einkommen und es gelten Mindest- sowie Höchstgrenzen.

Wer benötigt eine gesetzliche Krankenversicherung ?

Arztbesuche und Vorsorgeuntersuchungen

GKV-Versicherte können Haus- und Fachärzte aufsuchen und haben Anspruch auf verschiedene Vorsorgeuntersuchungen, die in bestimmten Altersstufen empfohlen werden. Auch Impfungen gehören zum Leistungsumfang.

Krankenhausbehandlung

Die GKV deckt stationäre Behandlungen in Mehrbettzimmern ab, einschließlich Operationen und Nachsorge. Falls gewünscht, können Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, um Sonderleistungen wie Einzelzimmer und Chefarztbehandlung zu erhalten.

Medikamente und Heilmittel

Verschreibungspflichtige Medikamente werden anteilig übernommen, wobei der Versicherte eine Zuzahlung leistet. Auch Heilmittel wie Physiotherapie werden, je nach ärztlicher Verordnung, teilweise erstattet.

Zahnärztliche Behandlungen

Regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt sind enthalten, jedoch werden aufwendigere Behandlungen, wie Zahnersatz, nur teilweise übernommen. Eine Zahnzusatzversicherung kann hier sinnvoll sein.

Rehabilitation und Krankengeld

Bei schwerwiegenden Krankheiten haben Versicherte Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen. Sollte ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sein, zahlt die GKV Krankengeld.

Leistungen der Gesetzlichen-Krankenversicherung

Pillen
alternative Medizin

Häufige Beispiele des Gesundheitsschutz

Wann zahlt die gesetzliche Krankenversicherung ?

Arzt ' s Termin

Statement der Verbraucherzentrale 

Die Verbraucherzentrale rät, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und durch sinnvolle Zusatzversicherungen zu ergänzen. Dazu zählen Zahnzusatz-, stationäre Zusatz- und Krankentagegeldversicherungen, um die Versorgungslücken zu schließen. Verbraucherzentrale.

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Arzt und Patient

Zahnersatz: Aufwendige Behandlungen wie Implantate werden nur teilweise erstattet. Hier kann eine Zahnzusatzversicherung hilfreich sein.

Die GKV bietet eine umfassende Grundversorgung, hat aber auch ihre Grenzen:

Krankenhausaufenthalte: Die GKV deckt die Behandlung im Mehrbettzimmer ab, für Sonderleistungen wie Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung sind Zusatzversicherungen erforderlich.

Alternative Heilmethoden: Leistungen für alternative Behandlungen wie Homöopathie werden nur in bestimmten Fällen übernommen und können durch Zusatzversicherungen erweitert werden.

Häufige Fragen und Antworten zur GKV..

  • Wenn Ihr Einkommen über die Versicherungspflichtgrenze steigt, können Sie entscheiden, ob Sie freiwillig in der GKV bleiben oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchten. Der Wechsel sollte gut überlegt sein.

  • Selbstständige können sich freiwillig in der GKV versichern, sofern sie vorher gesetzlich versichert waren. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen, wobei es eine Mindest- und Höchstbemessungsgrenze gibt. Selbstständige müssen in der Regel den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberanteil zahlen.

  • In der GKV gilt das Sachleistungsprinzip. Das bedeutet, dass Sie als Versicherter keine direkten Rechnungen vom Arzt erhalten. Die Krankenkasse rechnet die Leistungen direkt mit dem Arzt oder Krankenhaus ab. Der Versicherte zeigt bei Behandlungen lediglich seine Gesundheitskarte vor.

  • Die GKV deckt eine Vielzahl von medizinisch notwendigen Leistungen ab, darunter Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Medikamente. Die Leistungen basieren auf dem Prinzip der „ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen“ Versorgung.

FAQs  zur gesetzlichen Krankenversicherung 

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